Bezahlbaren Wohnraum für die hier lebenden und arbeitenden Menschen schaffen
Trotz reger Bautätigkeit im Landkreis Freising explodieren die Mieten; Baugrundstücke sind Mangelware und für einen normalen Geldbeutel völlig überteuert; bestimmte Berufsgruppen (wie Krankenschwestern, Pflegepersonal oder Erzieherinnen), auf deren Hilfe wir dringend angewiesen sind, können sich die Mieten im Landkreis nicht leisten und bleiben weg. Die Folgen sind: Angestammte Bevölkerungsteile, die nicht über Eigenwohnraum verfügen, sind mittelfristig einem Verdrängungswettbewerb ausgesetzt; nachfolgende Generationen, die im Landkreis bleiben wollen, finden keinen bezahlbaren Baugrund; Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung im Freisinger Klinikum oder in Kindergärten; Personalmangel im Pflegebereich.
Auf das Fehlen bezahlbaren Wohnraums für die hier lebende und arbeitende Bevölkerung müssen wir mit unterschiedlichen Mitteln reagieren:
Eine Illusion wäre es, zu glauben, dass man die Lösung des Problems dem freien Markt überlassen kann. Der freie Markt ist nicht die Lösung, sondern die Ursache des Problems, und zwar schon deshalb, weil im Moment nirgends höhere Renditen zu erzielen sind als mit Immobilienspekulationen.
Helfen können (für's Erste) geschützte Wohnraumbeschaffungsmaßnahmen für bestimmte Wohnbedürfnisse, z.B.
- Baulandausweisung im sog. Einheimischenmodell, z.B. für die Bauwünsche nachfolgender Generationen.
- kommunaler Wohnungsbau, etwa für bestimmte Berufsgruppen, auf deren Hilfe wir dringend angewiesen sind und für die eine öffentliche Verantwortung besteht; so ist z.B. die Ersetzung des maroden Schwesternwohnheims des Freisinger Klinikums durch attraktive Wohnungen für Krankenschwestern und Pfleger längst geplant und muss endlich umgesetzt werden; zuständig dafür ist der Landkreis; Grundstücke sind vorhanden;
für Erzieherinnen und Pflegepersonal zur Pflege von Senioren bauen verschiedene Gemeinden kommunale Wohnungen und vermieten sie zu bezahlbaren Preisen; wo gemeindliche Mittel nicht ausreichen, kann der Landkreis (z.B. auf gemeindlichen Grundstücken) als Bauherr einspringen (z.B. mit der derzeit "auf Eis" gelegten landkreiseigenen gGmbH). - genossenschaftlicher oder sozialer Wohnungsbau für einkommensschwache Bevölkerungsteile.
- schließlich das - in Vergessenheit geratene - Instrument der Werkswohnungen, z.B., indem die Gemeinden die Baulandausweisung für eine (größere) Gewerbeansiedlungen davon abhängig machen, dass das Unternehmen einen Teil des von ihm geschaffenen Wohnbedarfs durch eigenen Wohnungsbau befriedigt; den Verursacher von dem durch ihn geschaffenen Wohnbedarf in die Pflicht zu nehmen ist auch beim Flughafen längst überfällig.